Unsere Leistungen
- Wahrnehmung der vorgeschriebenen Aufgaben der Koordination nach BaustellV für Bauvorhaben im Auftrag des Bauherrn/Dritten. Dies beinhaltet:
- Koordination nach § 3 Abs. 2 BaustellV während der Planung der Ausführung einschließlich der Ausarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten, Beratung bei Erstellung des LV, Prüfung der Angebote
- Koordination nach § 3 Abs. 3 BaustellV während der Ausführung des Bauvorhabens einschließlich der notwendigen Baustellenbesuche und der Koordinierung der Überwachung der notwendigen Arbeitschutzmaßnahmen durch die Arbeitgeber
- Ausbildung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nach den Anlagen B „Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse“ und C „Spezielle Koordinatorenkenntnisse“ der RAB 30 zur Baustellenverordnung (Abschluss mit offiziellen Zertifikat; siehe auch www.baua.de).
Spezialität: Inhouse-Lehrgänge für Architekten und Ingenieure - Vermittlung der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen nach Anlage 2 B zu TRGS 524; Dauer 2 Tage (ehemals Lehrgang nach Anhang 6 B der BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“)
- Wahrnehmung der Aufgaben der Sicherheitsfachkraft nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz für Betriebe der Bauwirtschaft
- Durchführung der nach § 5 Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung für Betriebe der Bauwirtschaft
- Betreuung (Coaching) von Architekten und Ingenieuren, die als am Bau Beteiligte im Rahmen der üblichen Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit auf Baustellen zu sorgen haben.
- Tagesseminare (Inhouse) für alle am Bau Beteiligten (Themen frei wählbar)